Aufbautraining - Anti-Doping

Die Geschichte des Dopings ist vermutlich so alt wie die Geschichte des Sports selbst. Quellen belegen, dass bereits Athleten bei den Olympischen Spielen in der Antike versucht haben, ihre sportliche Leistung durch die Einnahme von Pilzen, Kräutern und bestimmten Getränken zu verbessern. Von Südamerika ist bekannt, dass die Inkas unter Zuhilfenahme von Kokain innerhalb von drei Tagen eine Strecke von 600 km bewältigten. Der Begriff des Dopings stammt wortgeschichtlich von einem südostafrikanischen „Kafferndialekt“ ab. Die Eingeborenen bezeichneten einen selbst gebrannten starken Schnaps, welcher berauschend wirkte, als „dop“. 1889 tauchte der Begriff in einem englischen Wörterbuch auf und wurde als Mischung von Narkotika und Opium für Pferde definiert. Der Begriff „Doping“ wurde erst im 20. Jahrhundert auf Menschen übertragen und kommt heute im allgemeinen Sprachgebrauch vor. In den 60er bis 80er-Jahren stieg aufgrund der Kommerzialisierung des Sports die Bedeutung des Dopings an. 100 tote Sportler gab es bereits zwischen 1960 und 1970 durch die Einnahme von Dopingmitteln. Die ersten Dopingkontrollen bei internationalen Wettkämpfen gab es erst 1967, bei den Olympischen Spielen in Mexico. Die Rolle des Dopings spielt nicht nur im Leistungssport eine große Rolle, sondern auch im Freizeit- und Fitnesssport. Dort erlebt der Handel mit Dopingmitteln ein „blühendes Geschäft“. Das Doping im Breiten- und Freizeitsport ähnelt, nach einer aktuellen Studie des Robert-Koch-Instituts, dem illegalen Drogenhandel. Über das Internet kann heutzutage fast jeder illegale Dopingmittel bestellen. Ohne die gesundheitlichen Risiken zu beachten, eifern vor allem Bodybuilder ihren Idolen nach. Bei kleineren Mengen ist der Besitz von Dopingmitteln im Breiten- und Freizeitsport nicht strafbar. Der Handel mit entsprechenden Mitteln ist dagegen strafbar und verstößt gegen das Arzneimittelgesetz. Bislang gibt es im Breiten- und Freizeitsport noch keine Dopingkontrollen (Friedrich, 2014).

Ungeachtet der hohen technischen und damit koordinativen Anforderungen des Gewichthebens an den Sportler ist die entscheidende Leistungsvoraussetzung die Maximalkraft. Je höher diese ist, desto höhere Schnellkraftwerte können produziert und damit höhere Lasten bewältigt werden. Ein Sportler ohne die Veranlagung wird auch bei technischer Perfektion nie die Weltspitze erreichen. Auch wenn nicht gänzlich die „rohe“ Kraft entscheidend ist, so ist sie die alles entscheidende Leistungsvoraussetzung für das Gewichtheben (Sandau & Kurch, 2019). Aufgrund dieser Tatsache stellt das Gewichtheben eine der risikoreichsten Sportarten für Dopingmissbrauch dar. Vor allem die Anwendung von anabolen Steroiden, die hauptsächlich der Steigerung der Maximalkraft dienen, hat sich weltweit „etabliert“. Dass dies gegen die Regeln des fairen Wettstreits und des Sportsgeists spricht, scheint dabei die wenigsten zu stören. Diese Form des Betrugs schadet nicht nur den „sauberen“ Sportlern, die sich ihre Leistungen durch hartes Training ehrlich erarbeitet haben, sondern vor allem auch der Gesundheit des gedopten Sportlers. Gynäkomastie, Verilisierung oder Impotenz sind die bekanntesten und möglicherweise noch abschreckendsten Folgen. Weniger fällt es auf, dass viele, einst „erfolgreiche“ Gewichtheber bereits in ihren Vierzigern verfrüht starben. Neben diesen furchtbaren Folgen, die durch Dopingmissbrauch entstehen, führt dieser zur Aversion des Zuschauers gegenüber der Sportart und den sportlichen Leistungen der Athleten. Betrachtet man allein die Nachkontrollen der vergangenen Jahre und die Tatsache, dass derart viele Sportler nachträglich gesperrt wurden, so kann der Abneigung nichts entgegengebracht werden. Zu den gesundheitlichen Gefahren für Anwender sowie dem Akzeptanzverlust für die Sportart gesellt sich eine weitere Folge des Dopings. Sie bedroht die Institution des Olympischen Sports. Auch wenn es mittlerweile gesellschaftlich anerkannt sein mag, dass im Berufsalltag von Künstlern und Managern der Leistungsfähigkeit über verschiedenste Substanzen nachgeholfen wird, so stellt dies im Leistungssport ein absolutes Tabu dar. Leistungssport steht für Fairplay, einen Ort, an dem Werte, Normen und Regeln gewahrt bleiben und ihre Verletzung geahndet wird. Im Sport gehen die Teilnehmer durch die Anerkennung der Regeln der jeweiligen Sportart einen Wettstreit miteinander ein, der durch dieses Regelwerk einen besonderen Raum darstellt. Dieser Wettstreit kann sich über Schläger und Ball austragen oder gar durch die Fäuste und den Kontakt mit dem Gegner, was in der Gesellschaft als Körperverletzung gelten würde. Im Sport werden durch die Regeln Räume geschaffen, in denen die Menschen sich auf definierte Art und Weise miteinander messen können. Das bedeutet am Beispiel Boxen, dass der durch einen gezielten Treffer K.O. gehende Sportler sich vorher damit einverstanden erklärt hat, solche Schläge und ihre Folgen auszuteilen, aber auch einzustecken. Wird regelkonform gehandelt, kann diese Körperverletzung rechtlich nicht geahndet werden. Die Regeln des Sports bedingen dabei, dass die Gegner in einen ehrlichen und fairen Wettstreit miteinander treten und ihr Bestmöglichstes geben, um den Sieg zu erringen. Doping verletzt diese Grundrechte des Leistungssports, denn es verschafft dem Anwender einen entscheidenden Vorteil gegenüber seinen Gegnern. Er betrügt den Gegner, den Zuschauer und vor allem sich selbst (Blasius, 2017).

Der Sport stellt in unserer Gesellschaft ein besonderes Bild des leistungsfähigen, stets nach den körperlichen Höchstleistungen strebenden Menschen dar, der bereit ist, alles aus sich herauszuholen. Die Prämisse dabei ist, dass dies unter Beachtung des sportlichen Regelwerks und der Werte des Fairplays geschieht. Sportliche Höchstleistungen faszinieren seit jeher. Die Sportler versuchen durch eisernen Willen und hartes Training an ihre Leistungsgrenze zu gelangen. Der Sportler nimmt damit eine Vorbildrolle in der Gesellschaft ein, die für Ehrlichkeit, Disziplin, Hingabe, Leidenschaft und Aufrichtigkeit steht. Doping ruiniert diese Faszination. Denn wir alle wissen, dass es medizinisch möglich ist, den Menschen weit über seine Grenzen hinaus zu behandeln. Es ist einzig die Frage der Mittel und ihrer Anwendung, die darüber entscheidet. Der weltweit ansteigende sportliche Betrug verändert diese Vorbildrolle des nach Ruhm und Ehre strebenden Sportlers. In Deutschland ist zum 18. Dezember 2015 das Anti-Doping-Gesetz in Kraft getreten. Mit der Einwilligung in die sportlichen Regelwerke erkennt der Sportler diese an und verpflichtet sich dazu, diese zu befolgen. Doping stellt einen Verstoß gegen die Regelwerke im Sport dar. Bestraft wird also durch das Anti-Doping-Gesetz dieser Schritt in ein anderes Rechtssystem, mit dem Ziel, dieses zu verletzen. Das Anti-Doping-Gesetz stellt eine wichtige Voraussetzung für das Überleben des Leistungssports in unserer Gesellschaft dar. Doch der abschreckende Charakter allein vermag dieser Entwicklung kaum Einhalt zu gebieten. Wichtig und entscheidend dabei ist die Aufklärung der Athleten. Verantwortlich für die Vermittlung der Werte des sportlichen Fairplays ist dabei der Trainer. Die Prinzipien des sportlichen Fairplays sind: das Prinzip der Selbstbewegung und das Prinzip der Chancengleichheit. Die Sportler verpflichten sich, die Leistungen mit ihren eigenen körperlichen und geistigen Fähigkeiten zu erbringen, welche von der Natur angeboren sind. Das Prinzip der Chancengleichheit gewährleistet den Schutz gleicher Wettkampfbedingungen. Doping verletzt beide Prinzipien, indem es nicht mehr die angeborenen Fähigkeiten sind, die die erbrachte Leistung ermöglicht haben und dass die Wettkampfbedingungen zwischen den Athleten nicht mehr gleich sind. Neben der pädagogischen Beeinflussung der Sportler durch die Schulen bzw. die Sportvereine kann das Doping nur bekämpft werden durch konsequente Kontrollen im Wettkampf und Training. Vom Internationalen Olympischen Komitee sind weltweit 31 Dopinganalyse-Laboratorien anerkannt. In diesen Einrichtungen werden im Jahr ca. 100000 Urinproben analysiert. Von der NADA werden in Deutschland ca. 4000 Trainingskontrollen bei Kaderathleten (NK2, NK1, PK, OK) durchgeführt. Etwa ein Prozent dieser Proben sind positiv (ca. 75 Prozent Anabolika, 30 Prozent Stimulanzien). Das größte Problem stellen dabei die anabolen Wirkstoffe dar, welche hauptsächlich von Sportlern aus dem Kraftbereich eingesetzt werden. Nach einer gewissen Zeit können die Dopingmittel im Körper nicht mehr nachgewiesen werden. Deshalb setzen viele Sportler die Substanzen rechtzeitig vor dem Wettkampf ab (Treutlein, Singler & Hillringhaus, 2010; Friedrich, 2014).

Der Begriff des Dopings kann wie folgt definiert werden: Zum Doping zählen die Einnahme von verbotenen Substanzen sowie die Anwendung von verbotenen Methoden. Für alle nationalen Landessportbünde und Sportfachverbände, welche eine Trainingskontrollvereinbarung mit der NADA abgeschlossen haben, ist das Anti-Doping-Regelwerk verbindlich. Der NADA-Code richtet sich an Athleten mit deutscher Staatsangehörigkeit, welche mindestens 14 Jahre alt und Mitglied in einem nationalen Sportfachverband sind. Außerdem richtet sich der NADA-Code an Athleten, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, aber mit deutscher Lizenz am Sport in Deutschland teilnehmen. Auch die Athletenbetreuer unterliegen dem NADA-Code. Für die weltweite Dopingbekämpfung ist die WADA verantwortlich. Die Anti-Doping-Bestimmungen regeln folgende Verstöße im Artikel 2.1 bis 2.8 (Nationale Anti Doping Agentur, 2004).

1. Das Vorhandensein von verbotenen Substanzen, seiner Metaboliten oder Marker in der Probe des Sportlers

2. Die Verwendung eines verbotenen Wirkstoffs oder einer verbotenen Methode

3. Die Verweigerung, Umgehung oder das Versäumnis der Probenahme

4. Die Verletzung der Angaben zum Aufenthaltsort bei Kontrollen außerhalb der Wettkämpfe (Trainingskontrollen)

5. Unzulässige Einflussnahme oder der Versuch der Einflussnahme auf einen Teil der Dopingkontrolle

6. Der Besitz und Handel von verbotenen Wirkstoffen und verbotenen Methoden

7. Die Verabreichung oder versuchte Verabreichung von verbotenen Wirkstoffen oder verbotenen Methoden an Athleten

8. Die Teilnahme am Wettkampf während einer Suspendierung eines Sportfachverbandes

Die NADA-Liste der verbotenen Methoden und Substanzen wird fortlaufend erweitert und ergänzt. Fortschritte in der medizinischen Forschung sowie der Nachweismethoden bedingen die Erneuerung der Liste. In der Tabelle sind die Methoden und Substanzen, welche zu allen Zeiten bzw. nur im Wettkampf verboten sind, aufgelistet.

Die Nationale Anti-Doping Agentur ist für die Umsetzung und Einhaltung der Anti-DopingBestimmungen in Deutschland zuständig und beauftragt das Kontrollsystem mit der Überprüfung der Einhaltung dessen. Auf der Homepage der NADA (www.NADA.de) finden sich viele hilfreiche und weiterführende Informationen und Hinweise zur Aufklärung zum Thema Doping. Da Gewichtheben eine Risikosportart ist, was die Anwendung von Doping betrifft, wird besonders hier viel und gewissenhaft kontrolliert. Dies ist gut und vor allem zum Schutz junger Sportler äußerst wichtig. Sie sollten möglichst früh über das Thema aufgeklärt werden, das beinhaltet grundlegend die Regeln und Werte des Fairplays im Sport sowie den Grundgedanken des WeltAnti-Doping-Code: Die Anti-Doping-Programme sind auf den wahren Wert, welcher als Sportgeist bezeichnet wird, ausgerichtet. Dieser Sportgeist macht den olympischen Gedanken des Sports aus. Ziel ist es, Spitzenleistungen zu erbringen durch die Perfektionierung der natürlichen Begabungen der Menschen. Der Sportgeist zeichnet sich durch Mut, Ehrlichkeit, Fairness, Teamgeist, Respekt und Solidarität aus. Im Widerspruch zum Sportgeist steht das Doping. Im Zuge der Dopingbekämpfung müssen sowohl für die Sportler als auch für die Betreuer Präventions- und Aufklärungsprogramme entwickelt und angeboten werden. Nur wenn im Sportler diese Einsicht erzeugt werden kann, dass die sportliche Höchstleistung nur dann eine sportliche Höchstleistung ist, wenn sie unter Berücksichtigung dieser Grundsätze entwickelt wird, ist eine wichtige Voraussetzung für die Prävention von Doping geschaffen. Denn nur wenn das Umfeld des Sportlers eindeutig für einen sauberen Sport steht, dann ist die Versuchung für die Athleten mit Hilfe von Doping zu betrügen gering, lautet es in der „Sport ohne Doping“ Broschüre der Deutschen Sportjugend. Der Trainer ist also verantwortlich für die Aufklärung des Sportlers einerseits und andererseits in der Pflicht, die Werte des Sports authentisch vorzuleben (Treutlein, Singler & Hillringhaus, 2010).

Mit zunehmendem Alter und ansteigendem Kaderstatus werden die Sportler im Gewichtheben in einen der drei Testpools der NADA aufgenommen: Allgemeiner Testpool (ATP), Nationaler Testpool (NTP), Registered Testing Pool (RTP). Der Team-Testpool (TTP) dient für Fußballspieler der 1. und 2. Bundesliga und für Eishockeyspieler, welche nicht im ATP, NTP oder RTP gemeldet sind. Gewichtheber, welche im NK2-Kader sind, werden zu Beginn im „Allgemeinen Testpool“ gemeldet. Hier sind die Sportler dazu verpflichtet, ein Meldeformular über den Wohnsitz und sonstige Aufenthaltsorte, wie beispielweise die Schule, anzugeben. Zudem müssen sie ihren Ort der Trainingsstätte und ihre regelmäßigen Trainingszeiten der NADA melden. Die Informationen über Trainingslager und Wettkämpfe erhält die NADA über den Spitzenverband. Mit Übergang in den Bundeskader NK1 und sobald eine Teilnahme an internationalen Meisterschaften möglich ist, werden sie im „Registered Testing Pool“ gelistet. Sind die Sportler im „Registered Testing Pool“, müssen sie vierteljährlich für jeden Tag der Woche im Voraus die voraussichtlichen Aufenthaltsorte und -zeiten angeben sowie ihre regelmäßigen Tätigkeiten. Für jeden Tag in der Woche ist eine Stunde anzugeben, in der die Sportler sicher an einem angegebenen Ort für eine Dopingkontrolle zur Verfügung stehen. Diese Angaben werden grundsätzlich online über das ADAMS-System eingetragen und können dort im Falle unvorhergesehener Änderungen des Tagesablaufs und Aufenthaltsorts unkompliziert angepasst werden. Dem Sportler sollte verdeutlicht werden, wie wichtig das gewissenhafte Ausfüllen und Führen dieser Informationen ist. Vor allem spontane Änderung der Wochenendplanung, wenn mit Freunden Ausflüge stattfinden o.ä., sollte immer umgehend aktualisiert werden, um einen Missed-Test (Kontrollversäumnis) zu vermeiden (Blasius, 2017).

Sportler mit Bundeskaderstatus werden vom Verband jährlich über ihre Rechte und Pflichten in Bezug auf die Anti-Doping-Bestimmungen sowie den Ablauf von Kontrollen aufgeklärt. Hier erhalten sie zudem weitere Informationen für den Umgang im Falle von Krankheit, da auch in den Apotheken frei verkäufliche Medikamente teilweise verbotene Substanzen enthalten. Außerdem ist nicht jeder Arzt exakt über alle verbotenen Substanzen aufgeklärt bzw. wird die Liste der verbotenen Wirkstoffe und Substanzen kontinuierlich erweitert. Im Falle eines Arztbesuches sollte der Sportler unbedingt auf das Einhalten der Anti-Doping-Bestimmungen hinweisen und zusätzlich vor der Einnahme jeglicher Medikamente in der Datenbank der NADA, NADAmed (www.nada.de/medizin/nadamed/) oder in der zugehörigen App überprüfen, ob das konkret vom Arzt empfohlene Medikament eingenommen werden darf. Sollte dies nicht der Fall sein, kann um eine Alternative gebeten werden, die ebenfalls überprüft werden muss. Auch die Eltern müssen in diesen Prozess mit einbezogen werden. Die Hausapotheke enthält nicht selten Medikamente, die ebenfalls im Wettkampf nicht eingenommen werden dürfen, so beispielsweise Boxa Grippal, das den verbotenen Wirkstoff Pseudoephedrin enthält. Es kann aufgrund von Erkrankungen vorkommen, dass ein Medikament verabreicht werden muss, das verbotene Wirkstoffe beinhaltet. In diesem Falle kann eine medizinische Ausnahmegenehmigung beantragt werden (Blasius, 2017). Hierfür ist der Anti-Doping-Beauftragte des Bundesverbandes Deutscher Gewichtheber zuständig, der gleichzeitig für sämtliche Fragen und Anliegen zum Thema Anti-Doping zur Verfügung steht. Doping ist ein großer Risikofaktor im Leistungssport. Nicht selten sind Leistungsziele und Ehrgeiz größer als die moralische Urteilsfähigkeit junger Sportler. Der Trainer ist verpflichtet, die Sportler über dieses sensible Thema aufzuklären. Deshalb ist es wichtig, im Aufbautraining den Sportlern Kenntnisse über das Doping zu vermitteln. Dieses Wissen muss jährlich aktualisiert und in Aus- und Weiterbildungen thematisiert werden.

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